Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Nutzung

Die Nutzung der Website unterliegt folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros:
Lemförder Reisebüro
Inhaber: Kirsten Mrad
Hauptstrasse 42
49448 Lemförde
TF: 05443555
Mail: lemfoerder-reisebuero@t-online.de
Die Website http://www.lemfoerder-reisebuero.com wird vom Lemförder Reisebüro, Hauptstrasse 42, 49448 Lemförde, BRD, vertreten durch den Geschäftsführer, Kirsten Mrad betrieben.
Für das Vertragsverhältnis zwischem dem Nutzer und dem Reisebüro findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2. Tätigkeit als Reisevermittler

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischem dem Reisenden und der vom Lemförder Reisebüro erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB`S vom Lemförder Reisebüro. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Das Lemförder Reisebüro bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. Bei Einzelleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.

Der Reisende erteilt durch die Buchung im Lemförder Reisebüro den Vermittlungsauftrag. Das Lemförder Reisebüro nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich, (fern) mündlich  an.

Das Lemförder Reisebüro kann mit dem Reisenden besondere Quality Plus Leistungen vereinbaren. Das Lemförder Reisebüro bietet dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistungen) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungen (QTA Mehrwertpaket) wird von Lemförder Reisebüro vermittelt, wobei das Reisebüro bei Vertragsabschluss auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist und diese dem Kunden aushändigt.

Für den vom Lemförder Reisebüro vermittelten Reisevertrag zwischem dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgenden auch Anbieter) sind allein die AGB`S des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen) kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

3. Geltungsbereich

Das Lemförder Reisebüro betreibt die Website http.//www.lemfoerder-reisebuero.com.
Dort hat der Nutzer die Möglichkeit, Angebote von verschiedenen Reiseveranstaltern und Leistungsträger entsprechend seinen Wünschen und Angaben zu recherchieren und Buchungen
vorzunehmen. Die Verträge werden ausschließlich mit dem jeweiligen Anbieter auf Rechnung des Nutzers abgeschlossen.
Sämtliche auf der Website dargestellten touristischen Angebote und Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Mit der Darstellung eines Produktes, Angebotes oder einer Leistung übernimmt das Reisebüro keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit.

4. Vermittlungsauftrag
Mit der Buchung erteilt der Reisende dem Lemförder Reisebüro den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden.Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
Vermittlungen von Reiseleistungen eines Reiseveranstalters oder Leistungsträgers können, fernmündlich, persönlich im Reisebüro, schriftlich, auf elektronischem Weg per e-Mail entgegen genommen werden. Des weiteren bieten wir auf unser Website, die Information von Angeboten und Vermittlung von Reiseleistungen von Reiseveranstaltern und Leistungsträgern, die online mit diesen abgeschlossen werden können.

5. Vertragsinhalt

Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Buchungsmaschine: Zahlung pflichtig buchen oder diese Reise jetzt buchen, angeklickt wurde. Damit ist es ein rechtsverbindlicher Auftrag an den jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger. Die weitere Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten als
Reisebüro und damit Vermittler.
Der Buchende/Teilnehmer sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung/Rechnung und auch Reiseunterlagen unmittelbar nach Buchung/Erhalt hin auf ihre Richtigkeit zu prüfen und bei Unrichtigkeiten und Abweichungen, das Lemförder Reisebüro oder den Reiseveranstalter/Leistungsträger, umgehend in Kenntnis zu setzen.
Die Zahlungspflicht übernimmt im vollen Maße der Buchende oder von ihm angegebene Zahlungspflichtige. Er haftet für den gesamten Reisepreis und eventuell anfallenden Bearbeitungsgebühren.
Eventuelle anfallende Umbuchungskosten, werden laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers berechnet, sofern das Verschulden bei dem buchenden Reisenden/Teilnehmer liegt.

6. Zahlungsbedingungen

Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages.
Dieses übermittelt das Reisebüro an den Anbieter. Die Übermittlung durch das Reisebüro stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet, in eigener Verantwortung über die Annahme.
Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.
Das Reisebüro als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
Rechnungen welche durch das Reisebüro gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso) erfolgen im Namen und für die Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zudem in der Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.
Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch das Reisebüro der Sicherungsschein gem. § 651 r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener
Reiseleistungen wird das Reisebüro für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche  Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

7. Reiseunterlagen

Reiseunterlagen werden dem Reisenden persönlich ausgehändigt per e-Mail, oder per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch das Reisebüro wünscht, übermittelt das Reisebüro dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Mail oder Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten um Schäden zu vermeiden.

8. Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Das Reisebüro kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, das ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder einer Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno/Umbuchungsgebühren in Höhe von 100 % des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung des Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggfs. Erhobenen Storno/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch das Reisebüro erhoben wird. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per e-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check in zusammen mit einem Identifikationsdokument (Reisepass oder Personalausweis) und ggfs. einem Visum, vorzulegen. Gemäß der EU Verordnung VO 2111/05 weist das Reisebüro hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alleBeförderungsleistungen auf deren Hin und Rückflug vor Vertragsabschluss zu informieren. (Sofern die Fluggesellschaft vor Vertragsabschluss fest steht). Das Reisebüro verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert das Reisebüro den Reisenden vor Vertragsabschluss über die Fluggesellschaft , die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird das Reisebüro sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen.Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

9. Umbuchungen und Rücktritt

Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt das Reisebüro dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit und Unfall.

10. Informationspflichten des Reisevermittlers

Soweit das Reisebüro als Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, erfüllt das Reisebüro die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktritt Entschädigungen, sowie die Aushändigung des Formblatt für Pauschalreisen oder Formblatt für verbundene Reiseleistungen, soweit diese nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. Entsprechende Hinweispflichten in Bezug auf Visa , Einreisebestimmungen, gesundheitsprophylaktischen Vorsorgemaßnahmen, beschränken sich auf die Erteilung aus aktuellen und branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne eine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung mit dem Reisenden, nicht. Die Erfüllung einer Hinweispflicht durch den Vermittler bei speziellen Nachfragen, ist durch den Hinweis an den Reisenden gegeben, ihm die notwendigen Informationsstellen zu nennen. Der Vermittler ist nicht verpflichtet zur Beschaffung von Visa oder anderen sonstigen erforderlichen Dokumenten, dies gilt nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischem Reisemittler und Reisendem/Teilnehmer. Ebenfalls besteht keine Verpflichtung des Reisemittlers zum einholen, für besondere Dokumente oder Papiere, Visa oder ähnlichem bei Ein-Durchreiseformalitäten oder Transitaufenthalten auf der Reise. Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstiger Dokumente und deren rechtzeitigem Zugang. Zu einer Registrierung in elektronischen Systemen zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis oder Visa, gegenüber dem Reisenden, ist der Vermittler nicht verpflichtet. Der Vermittler weist den Reisenden/Teilnehmer darauf hin, das eine elektronische Einreisegenehmigung, die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes nicht ersetzt.Soweit das Reisebüro Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird das Reisebüro dem Reisenden nach Maßgabe des Artikel 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

11. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

Das Reisebüro weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichen enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. der jeweiligen Transportunternehmen bei der Abwicklung von Flügen. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem Teil/Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen. Mängel der Vermittlungsleistung vom Reisebüro hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und dem Reisebüro – soweit möglich, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Das Reisebüro gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegen zu nehmen. Dies gilt während der Geschäfts und Öffnungszeiten des Reisebüros, die auf der Website des Reisebüros veröffentlicht sind. Das Reisebüro hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

12. Haftung des Reisebüro/Reisevermittler

Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern oder Reiseveranstaltern. Das Reisebüro haftet nicht für die Folgen, unvermeidbarer, Außergewöhnlicher Umstände wie Bsp., Kriege, Innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschlägen, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Die Dienste vom Reisebüro Beeinflusst werden. Das Reisebüro haftet ferner nicht für die Erbringen der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgenommen wird. Das Reisebüro haftet nicht für den Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet wurden oder ausgehändigt worden sind. Das Reisebüro haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder für die Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit das Reisebüro fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung vom Reisebüro für das Kennen müssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden an Leben , Körper und Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung vom Reisebüro unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651 x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651 w Abs. 4 BGB. Im Übrigen haftet das Reisebüro für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Das Reisebüro haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet das Reisebüro nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Reisebüro betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung vom Reisebüro ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

13. Versicherungen von Reiseleistungen

Das Reisebüro/Vermittler weist darauf hin, zur Minimierung des Kostenrisikos bei einer Stornierung durch den Kunden, bei Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Zusätzlich wird bei der Vermittlung empfohlen eine ausreichende Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abzuschließen. Da eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen Abbruch (auch unverschuldet) der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann, wird empfohlen eine Reiseabbruch Versicherung extra abzuschließen. Bei Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherung besondere Vertragsbedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse, sowie die Obliegenheit, zur unverzüglichen Stornierung im Falle der Reiserücktrittskostenversicherung und die Fristen für die Schadensanzeige einzuhalten oder auch ggfs. beinhaltete Selbstbehalte. Das Reisebüro haftet nicht, soweit es keine Falschauskünfte bezüglich der Versicherungsbedingungen gemacht hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungs Verweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

14. Vergütungen

Der Reisevermittler kann für seine Leistungen entsprechende Vergütungen und Service Entgelte, n vom Reisenden erheben. Dies entspricht insbesondere Vergütungen für Stornierungen bei Flügen sowie die Erbringung extra Dienstleistungen. Diese werden dem Reisenden bei Buchungen genannt und liegen ersichtlich im Reisebüro aus.

15. Datenschutz

Das Reisebüro ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art 6 S. 1 Abs. 1 lt. B DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu andren Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass das Reisebüro nach Art 6 Abs. 1 lt. C DS-GVO auf Grund von Steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art 6 Abs. 1 lt. A DS-GVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber dem Reisebüro hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenen Rechte: Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO Der Reise kann sich in Fragen des Datenschutzes an das Lemförder Reisebüro unter lemfoerder- reisebuero@t-online.de oder an die Adresse des Lemförder Reisebüros, Hauptstraße 42, 49448 Lemförde, Telefon 05443555 wenden.

16. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

Das Reisebüro ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
Das Reisebüro/Vermittler verweist für alle Verträge über Reisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform:
http: //ec.europa.eu/consumers/odr hin.

17. Abtretungsverbot

Eine Abtretung aller Ansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchen Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.

18. Änderung der Website

Das Lemförder Reisebüro behält sich die Änderung der Inhalte der Website jederzeit ohne Ankündigung vor.
Änderungen einzelner Leistungen durch den Reiseveranstalter/Leistungsträger nach ihrer Bestellung sind zulässig, wenn sie erforderlich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigen.

19. Sonstiges

Das Lemförder Reisebüro weist hiermit ausdrücklich darauf hin, das die Vermittlung von Reiseleistungen gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nach dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Verkauf von Flugtickets. Dies bedeutet, dass dem Kunden insoweit kein Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber dem Lemförder Reisebüro zusteht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Anmelder/Reisende kann, soweit er Vollkaufmann ist, das Lemförder Reisebüro nur am Sitz des Lemförder Reisebüros verklagen.
Sitz: Lemförder Reisebüro, 49448 Lemförde, Hauptstrasse 42, 49448 Lemförde

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial
Instagram